Vorbestellung Rezept / Überweisung

Auf Grund der neuen Datenschutzverordnung DSGVO ist das spontane Vorbeikommen für ein Rezept/Überweisung eine zeitliche Herausforderung in den strukturierten Abläufen unserer rheumatologisch-immunologischen Facharztpraxis. An manchen Tagen haben wir zwischen 10 bis 20 derartiger Anliegen registriert, die uns die Versorgung der Praxispatienten vor Ort erschweren.  Aus diesem Grund werden wir ab dem 27.08.2018 neue Verfahrensregelungen treffen.

Als Patientin unserer Praxis können Sie über diesen Online-Service ein Wiederholungsrezept/Überweisung vorbestellen. Das Rezept/Überweisung kann am nächsten Werktag in unserer Praxis abgeholt werden. Diese Regelung gilt nur für die in der Praxis bekannten Patienten!

1. Bitte bringen Sie dafür Ihre Versichertenkarte bei der Abholung mit!
2. Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars auf vollständige und korrekte Angaben, um eine rasche Bearbeitung zu ermöglichen!
3. Bitte beachten Sie: Zur Vorbestellung sind nur Wiederholungsrezepte für solche Medikamente möglich, die Ihnen von uns als Dauertherapie verordnet wurden!
4. Überweisungen können nur im Rahmen einer von uns bereits eingeleiteten Mitbehandlung vorbestellt werden.
5. Alle Rezepte und Überweisungen werden von einem Arzt kontrolliert!
6. Bitte bringen Sie bei Rheumamedikation einen aktuellen Laborbefund (nicht älter als 4 Wochen) mit!
7. Sind Sie im aktuellen Quartal noch nicht in der Praxis zur Behandlung erschienen, sind von ggf. weitere Angaben vor Ort zu machen! D.h. Fragebögen und Score-Erhebung des Erkrankungszustandes

 

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